Mit den Zuschüssen aus der Schulbauförderung können Kommunen ihre Schulen sanieren und modernisieren sowie aus- und umbauen. Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender langfristiger Bedarf, beispielsweise in Folge gestiegener Schülerzahlen oder als Ersatz für vorhandene Räume, die nicht mehr den schulischen Anforderungen entsprechen. Hier sieht die Schulbauförderung eine einmalige Förderung zur Schaffung der erforderlichen Flächen für den lehrplanmäßigen Unterricht, den ganztägigen Betrieb einer Schule oder auch für die Inklusion vor. Hierzu gehören nicht nur Neubaumaßnahmen, sondern auch die Erweiterung von Schulen, der grundrissverändernde Umbau von Schulen, sowie der Erwerb und der Umbau eines Gebäudes zur Schaffung von Schulraum.
Für das Jahr 2019 werden insgesamt 84 Schulbaumaßnahmen an öffentlichen Schulen mit rd. 97,7 Mio. Euro aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs gefördert. Hinzu kommen rund 19,3 Mio. Euro für 46 Bauprojekte von Ganztagsschulen. Darauf hat sich das Land mit den Kommunalen Landesverbänden (Städtetag Baden-Württemberg, Gemeindetag Baden-Württemberg, Landkreistag Baden-Württemberg) verständigt.
Ich freue mich sehr, dass zwei Schulen aus meinem Wahlkreis im Schulbauförderprogramm 2019 berücksichtigt wurden und nun der geplante Umbau, wie die geplante Erweiterung an diesen Schulen von statten gehen kann, so Rombach in seinen Ausführungen.







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