Weiter erklärt Rombach: „Gerade im Gebäudesektor ist noch ein großer Aufholbedarf unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten nötig. Das Gesetz reagiert darauf mit der Einführung der Photovoltaikpflicht auf Dachflächen beim Neubau von Nichtwohngebäuden. Dadurch wird die regenerative Stromgewinnung im Gebäudesektor gezielt gestärkt. Ebenso werden künftig Parkplätze mit Photovoltaikanlagen überdacht, um offene Stellplatzflächen für den Klimaschutz zu nutzen.“
Mit dem Klimaschutzgesetz, sagt Rombach, gehe das Land einen weiteren großen Schritt Richtung Dekarbonisierung und Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. „Nachhaltigkeit ist eine Daueraufgabe und nicht nur dann anzupacken, wenn gerade die mediale Aufmerksamkeit darauf gerichtet ist. Für die CDU war Klimaschutz immer ein Thema. Als Land haben wir etwa unter einer Umweltministerin Tanja Gönner große Fortschritte beim Ausbau der Erneuerbaren Energien gemacht. Wir waren das bundesweit erste Land mit einem Erneuerbare-Wärme-Gesetz, das in bestehenden Gebäuden bei der Wärmeversorgung die anteilige Nutzung erneuerbarer Energien vorgeschrieben hat. Die auf den Weg gebrachte Klimaschutzstiftung war ein wichtiges Kernanliegen der CDU-Landtagsfraktion. Für seine eigenen CO2-Emissionen wird das Land künftig Geld in diese neue Stiftung einzahlen, Investitionen in den Klimaschutz werden damit finanziert“, so Rombach.
Änderung wahlrechtlicher Vorschriften
Am 14. Oktober 2020 beschloss der Landtag auch, dass Personen mit einem bestellten Betreuer künftig ihr Wahlrecht wahrnehmen können. Für Bürgermeisterwahlen wurde klargestellt, dass geschäftsunfähige Personen nicht zum Bürgermeister wählbar sind. Zwei Richter des Verwaltungsgerichtshofs werden zudem dem Landeswahlausschuss bei der Landtagswahl angehören, wie dies bei Bundestags- und Europawahlen bereits im Bundeswahlrecht vorgegeben ist. „Diese Gesetzesänderungen stärken die Demokratie“, erklärt Landtagsabgeordneter Karl Rombach (CDU, Wahlkreis Villingen-Schwenningen).
„Wir wollen das Wahlrecht für alle Menschen sichern, denn das Wahlrecht ist das vornehmste Recht der Bürger. Deshalb begrüße und unterstütze ich, dass auch Menschen mit einem Betreuer bei Wahlen wählen können“, sagt Rombach. Das Gesetz stärke die Rechte von Menschen mit Behinderung.
„Mit der Klarstellung der Wählbarkeit tragen wir der besonderen Stellung der Bürgermeister und Oberbürgermeister in der Gemeindeordnung Baden-Württembergs Rechnung. Eine praktische Anwendung erfolgt hoffentlich selten“, so Rombach.

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